Strittig ist, ob die Klägerin freiberuflich oder gewerblich tätig war.
Gegenstand der im Partnerschaftsregister eingetragenen Klägerin ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Ingenieure und Unternehmensberater (entsprechender Eintrag im Partnerschaftsregister seit 1998). Gesellschafter waren:
Beteiligungsverhältnis
A 40 %
B 40 %
C 5 %
D 5 %
E 5 %
F 5 %
Die Gesellschafter A , Dres. B+E , C , D sind Ingenieure. F ist Dipl.-Kaufmann und kaufmännischer Leiter der Klägerin.
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