FG Berlin vom 21.04.2004
6 K 6347/00
Normen:
GewStG § 7 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1315

Gewerbeertrag bei gewerblichem Grundstückshandel

FG Berlin, vom 21.04.2004 - Aktenzeichen 6 K 6347/00

DRsp Nr. 2005/3119

Gewerbeertrag bei gewerblichem Grundstückshandel

Bei einer GbR, die einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt, gehören zum gewerbesteuerpflichtigen Gewinn nach § 7 GewStG auch die Gewinne, die bei der Veräußerung der Gesellschaftsanteile ausgeschiedener Gesellschafter realisiert wurden.

Normenkette:

GewStG § 7 ;

Für die Praxis:

Das FG räumt dem Gesichtspunkt der anteiligen (gewerbesteuerpflichtigen) Veräußerung von Umlaufvermögen Vorrang vor dem Grundsatz ein, dass Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmerschaften nicht zum Gewerbeertrag gehören. Die Veräußerung eines Anteils an einer einen gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Mitunternehmerschaft könne nicht anders behandelt werden als die Veräußerung von Grundstücken durch einen gewerblichen Einzelgrundstückshändler, der damit zugleich seinen Betrieb aufgebe.

Fundstellen
EFG 2004, 1315