FG Bremen - Urteil vom 30.03.2000
399117K 1
Normen:
AO 1977 § 85; AO 1977 § 88; AO 1977 § 90; AO 1977 § 93;

Gewerbesteuer 1992; Keine vertragliche Gestaltung von Steuerschuldverhältnissen

FG Bremen, Urteil vom 30.03.2000 - Aktenzeichen 399117K 1

DRsp Nr. 2009/24370

Gewerbesteuer 1992; Keine vertragliche Gestaltung von Steuerschuldverhältnissen

1. Die AO enthält keine Regelung über die vertragliche Gestaltung des Steuerschuldverhältnisses. Sie verleiht somit weder dem Kläger noch dem Beklagten die Rechtsmacht zur vertraglichen Gestaltung des zwischen ihnen bestehenden Steuerrechtsverhältnisses. 2. Die Beteiligten des Steuerrechtsverhältnisses können unter bestimmten, durch die Rechtsprechung des BFH konkretisierten Voraussetzungen mit bindender Wirkung eine tatsächliche Verständigung treffen. Das Rechtsinstitut der tatsächlichen Verständigung ist weder bestimmt noch geeignet, den Beteiligten die Rechtsmacht zu verleihen, entgegen §§ 88, 90, 93 AO, auch geringen Zeitaufwand zur Feststellung des steuerrelevanten Sachverhalts abzubedingen.

Der Bescheid vom 18.03.1999 und der Änderungsbescheid vom 06.05.1999 für 1992 über den einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrag und die Einspruchsentscheidung vom 25.11.1999 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.