Die Klagen werden abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Kläger wenden sich gegen ihre Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für die Gewerbesteuerschulden und Nachforderungszinsen XXX (im Folgenden: XXX für das Jahr 2003.
Die Kläger traten ausweislich des Handelsregisterauszugs XXX am 07.08.2002 im Wege der Sonderrechtsnachfolge als Kommanditisten in die XXX mit einer jeweiligen Einlage in Höhe von 805.284,71 EUR (Kapitalanteil von 30) ein. Komplementärinnen der XXX waren die XXX und XXX.
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