Gewerbesteuerbefreiung für teilstationäre Rehabilitationszentren
FG Niedersachsen, Urteil vom 12.11.2012 - Aktenzeichen 7 K 10204/09
DRsp Nr. 2013/13741
Gewerbesteuerbefreiung für teilstationäre Rehabilitationszentren
Zu den Voraussetzungen der Gewerbesteuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG.Ambulante Rehabilitationseinrichtungen sind nicht von der GewSt gemäß § 3 Nr. 20 GewStG befreit.Teilstationäre Rehabilitationseinrichtungen sind gemäß § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Nach dieser Vorschrift können auch die Erträge aus der ambulanten Rehabilitation von der Gewerbesteuer befreit sein und zwar auch dann, wenn kein Versorgungsvertrag nach §§ 107, 111SGB V abgeschlossen wurde.