I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin der X-GmbH & Co. KG (KG). Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von ....
Ende 1997 schlossen die KG und die auf Factoringgeschäfte spezialisierte Finanzdienstleisterin "A-GmbH" (zwischenzeitlich umfirmiert in "B-GmbH"; im Folgenden: Factor) eine als "Factoring-Vertrag" (im Folgenden: Vertrag) überschriebene Vereinbarung, die im Streitjahr (1998) und den folgenden Jahren tatsächlich durchgeführt wurde.
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