Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob auch Nebenkosten zu Leasingraten den Hinzurechnungen nach §
Die Klägerin ist eine GmbH mit Sitz in .... Sie betrieb in den Streitjahren 2008 bis 2011 die von der X KG errichtete .... Die Anlage war von der X KG an die Klägerin auf Basis von langfristigen Mobilien- und Immobilien-Leasingverträgen (Leasingverträgen) vermietet worden. Die Klägerin hatte einen Abnahmevertrag mit der Y AG geschlossen, wonach Y AG u.a. Koks und Gas und bei Bedarf weitere Kuppelprodukte abnahm. Ferner hatte sie mit der Z GmbH, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Y AG, einen Betriebsführungsvertrag hinsichtlich der Anlage geschlossen.
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