I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, hielt im Streitjahr 2003 Anteilsscheine an zwei Wertpapier-Sondervermögen. Die Beteiligung der Klägerin an den einzelnen Wertpapier-Sondervermögen lag unter 10%. Die Klägerin erzielte im Streitjahr Erträge aus den Anteilsscheinen in Höhe von insgesamt 13.534 EUR, von denen 109 EUR auf inländische Dividenden und 1.089 EUR auf ausländische Dividenden der Wertpapier-Sondervermögen entfielen.
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