Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Mit Kaufvertrag vom 28. Dezember 2001 verkaufte der Vater der Kläger, C..., seine beiden Unternehmen, D... einerseits und E... andererseits, einschließlich der Betriebsgrundstücke an die Kläger - "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" - gegen Zahlung einer betrieblichen Leibrente.
Mit Gesellschaftsvertrag vom 28. Dezember 2001 errichteten die Kläger eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung F... GbR. Zweck dieser Gesellschaft war die Fortführung des Betriebs D... . Mit weiterem Gesellschaftsvertrag vom 28. Dezember 2001 errichteten die Kläger zudem eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung G... GbR. Zweck dieses Gesellschaft war die Fortführung des Betriebs E... .
In den jeweiligen notariellen Urkunden, auf deren Inhalte der Senat verweist, heißt es unter anderem:
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