FG Niedersachsen - Urteil vom 21.08.2013
3 K 475/11
Normen:
EStG § 4 Abs. 4;
Fundstellen:
DStR 2015, 6
DStRE 2015, 385

Gewerbesteuermessbetrag: Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

FG Niedersachsen, Urteil vom 21.08.2013 - Aktenzeichen 3 K 475/11

DRsp Nr. 2014/5792

Gewerbesteuermessbetrag: Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

Zur steuerrechtlichen Anerkennung eines Arbeitsvertrages zwischen Angehörigen. Zur Art und Weise der Vergütung des Angehörigen-ArbN. Die im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses als Entgelt/sonstige betriebliche Leistung gewährte uneingeschränkte Nutzung eines Kfz (hier: Mercedes A-Klasse/VW Tiguan) hält einem Fremdvergleich nicht stand. Denn hierdurch wird ein variables Entgelt gewährt, das im Belieben des ArbN liegt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses.

Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde: