Streitig ist, ob eine Anteilsveräußerung nach Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft gewerbesteuerpflichtig ist.
Die Klägerin hat die Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Komplementärin ist die K-GmbH . Kommanditist war zunächst X , der zugleich Alleingesellschafter der Komplementärin und der Firma W-GmbH (nachfolgend W-GmbH ) war.
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