I. Die Bescheide über die Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge 2002 bis 2005 vom 11. November 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 4. Juni 2012, für das Jahr 2002 geändert durch Bescheid vom 24. September 2012, werden aufgehoben.
II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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