Streitig ist nur noch die gewerbesteuerliche Behandlung der Einlagen und Gewinnanteile stiller Gesellschafter, nachdem das Finanzamt in der Streitfrage der Behandlung eines Darlehens im Lauf des Klageverfahrens seinen Standpunkt aufgegeben und für die Streitjahre 1988 und 1989 Änderungsbescheide erlassen hat.
Die Klägerin betreibt den Handel mit Schmuck und Uhren.
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