FG Nürnberg - Urteil vom 25.01.2000
I 133/97
Normen:
GewStG § 8 Nr. 3 ; GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 641

Gewerbesteuerrechtliche Behandlung von Gewinnanteilen

FG Nürnberg, Urteil vom 25.01.2000 - Aktenzeichen I 133/97

DRsp Nr. 2001/2408

Gewerbesteuerrechtliche Behandlung von Gewinnanteilen

Ein über einen Treuhänder vermitteltes stilles Gesellschaftsverhältnis ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO gewerbesteuerrechtlich so zu behandeln, als würden unmittelbare Vertragsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und dem stillen Gesellschafter (Treugeber) bestehen.

Normenkette:

GewStG § 8 Nr. 3 ; GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist nur noch die gewerbesteuerliche Behandlung der Einlagen und Gewinnanteile stiller Gesellschafter, nachdem das Finanzamt in der Streitfrage der Behandlung eines Darlehens im Lauf des Klageverfahrens seinen Standpunkt aufgegeben und für die Streitjahre 1988 und 1989 Änderungsbescheide erlassen hat.

Die Klägerin betreibt den Handel mit Schmuck und Uhren.