Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 15.04.2016 - 3 K 145/15 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Zinsen.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine im Jahr 2011 gegründete Holding Limited mit Sitz in Liberia. Anteilseignerin ist zu 100 % eine Reederei. Der Ort der Geschäftsleitung ist im Inland. Die wirtschaftliche Tätigkeit besteht nach der Darstellung im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 in der Aufnahme von Darlehen bei der X–Bank (Bank) und der Weiterreichung an eine ebenfalls in Liberia ansässige 100 %-ige Tochtergesellschaft der Klägerin (Tochtergesellschaft) zur Ermöglichung des Kaufs und Betriebs eines bestimmten Schiffes.
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