Die Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag für 2013 bis 2015, jeweils vom ...und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ..., werden dahingehend geändert, dass die in der Summe der Hinzurechnungen i.S.v. §
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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