I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) --die W-KG-- war im Streitjahr (1994) als gewerbesteuerrechtliche Organträgerin an der N-GmbH (Organgesellschaft) beteiligt (vgl. §
Entgegen der Erklärung der Klägerin lehnte es der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) mit Bescheid vom 3. September 1996 ab, auch die im Streitjahr von der N-GmbH bezogenen Gewinnausschüttungen (... DM) als tarifbegünstigte gewerbliche Einkünfte gemäß § 32c des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Standortsicherungsgesetzes vom 13. September 1993 -- EStG 1990-- (BGBl I 1993, 1569) festzustellen.
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