Die Vermietung von Kfz-Abstellplätzen auf einem unbewachten privaten Grundstück an ständig und schnell wechselnde Nutzer kann einen Gewerbebetrieb darstellen, wenn der Steuerpflichtige nach den Gesamtumständen zur Erbringung der von ihm angebotenen Leistungen eine unternehmerische Organisation bereitstellt (Beschäftigung von Hilfskräften, Herrichtung des Platzes).