OVG Saarland - Urteil vom 14.03.2018
1 A 386/16
Normen:
AO § 228; AO § 229; AO § 231; GewO § 35; GG Art. 12;

Gewerbeuntersagung wegen erheblicher Steuerschulden des Gewerbetreibenden; Verjährungsunterbrechung von Steuerschulden

OVG Saarland, Urteil vom 14.03.2018 - Aktenzeichen 1 A 386/16

DRsp Nr. 2019/4822

Gewerbeuntersagung wegen erheblicher Steuerschulden des Gewerbetreibenden; Verjährungsunterbrechung von Steuerschulden

1. Einzelfall einer rechtmäßigen Gewerbeuntersagung wegen erheblicher Steuerschulden des Gewerbetreibenden.2. Zur Unterbrechung der Verjährung von Steuerforderungen.

Tenor

Die gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. Dezember 2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts - 1 K 1334/15 - gerichtete Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 228; AO § 229; AO § 231; GewO § 35; GG Art. 12;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen eine erweiterte Gewerbeuntersagungsverfügung des Beklagten. Er meldete zum 1.1.2005 beim Gewerbeamt des Beklagten die selbständige Tätigkeit "Verlag, E." an.