Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.2.2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet.
Das Verwaltungsgericht hat den sinngemäß gestellten Antrag,
die aufschiebende Wirkung der Klage
abgelehnt. Die diese Entscheidung tragenden Einschätzungen werden durch das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß §
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