Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.2.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragstellerin ist unbegründet.
Das Verwaltungsgericht hat den sinngemäß gestellten Antrag,
die aufschiebende Wirkung der Klage
abgelehnt. Die diese Entscheidung tragenden Einschätzungen werden durch das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|