BFH - Urteil vom 26.09.2006
X R 7/06
Normen:
EStG § 2 Abs. 3 § 32c ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 879
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 19.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 383/02

Gewerbliche Einkünfte i. S. § 32c EStG; Entlastungsbetrag

BFH, Urteil vom 26.09.2006 - Aktenzeichen X R 7/06

DRsp Nr. 2007/6190

Gewerbliche Einkünfte i. S. § 32c EStG; Entlastungsbetrag

1. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 32c EStG sind gewerbliche Einkünfte nicht die anteilig geminderten Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Anwendung des Verlustausgleichs gemäß § 2 Abs. 3 EStG.2. Für einen ungekürzten Ansatz der gewerblichen Einkünfte spricht bereits § 32c Abs. 3 Satz 2 EStG.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 3 § 32c ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1999 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.