BFH - Beschluss vom 23.07.2003
IX B 23/03
Normen:
EStG §§ 15 21 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1425

Gewerbliche Ferienwohnungsvermietung

BFH, Beschluss vom 23.07.2003 - Aktenzeichen IX B 23/03

DRsp Nr. 2003/11918

Gewerbliche Ferienwohnungsvermietung

Es ist durch die höchstrichterliche Rspr. geklärt, dass das Vermieten einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen ist, wenn diese eine einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare unternehmerische Organisation bedingt.

Normenkette:

EStG §§ 15 21 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe: