BFH, Beschluss vom 23.07.2003 - Aktenzeichen IX B 23/03
DRsp Nr. 2003/11918
Gewerbliche Ferienwohnungsvermietung
Es ist durch die höchstrichterliche Rspr. geklärt, dass das Vermieten einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen ist, wenn diese eine einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare unternehmerische Organisation bedingt.