Strittig ist, ob die Klägerin freiberuflich oder gewerblich tätig ist.
Gegenstand der Klägerin ist der Betrieb eines Ingenieurbüros (§ 3 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages vom 17.12.1997). Beteiligt waren (Vermögens- und Gewinnbeteiligung):
G 1 Z 67 %
Xxx G 2 10 %
Xxx G 3 5 %
Xxx G 4 5 %
Xxx G 5 5 %
Xxx G 6 3 %
Xxx G 7 3 %
Xxx G 8 Vw 2 %.
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