Gewerblicher Gründstückshandel und wirtschaftliches Eigentum
FG Münster, vom 15.01.2003 - Aktenzeichen 1 K 5926/00 F
DRsp Nr. 2003/12156
Gewerblicher Gründstückshandel und wirtschaftliches Eigentum
Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt beim zivilrechtlichen Eigentümer eines Grundstücks nicht vor, wenn er das wirtschaftliche Eigentum an dem Grundstück überträgt und anschließend der wirtschaftliche Eigentümer im Namen des zivilrechtlichen Eigentümers auf eigene Rechnung Immobiliengeschäfte (Errichtung und Veräußerung von Eigentumswohnungen) tätigt.