FG München - Urteil vom 06.11.2002
10 K 232/00
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 4 Abs. 1 ; EStR R 33 Abs. 4;
Fundstellen:
EFG 2003, 616

Gewerblicher Grundstückhandel beim Verkauf von nur zwei Objekten; formeller Bilanzenzusammenhang; Bilanzierung von während der Bauphase angefallenen Zinsen als Herstellungskosten; gesonderter Feststellung des Verlusts nach § 10 d Abs. 3 EStG zum 31.12.1992

FG München, Urteil vom 06.11.2002 - Aktenzeichen 10 K 232/00

DRsp Nr. 2003/4019

Gewerblicher Grundstückhandel beim Verkauf von nur zwei Objekten; formeller Bilanzenzusammenhang; Bilanzierung von während der Bauphase angefallenen Zinsen als Herstellungskosten; gesonderter Feststellung des Verlusts nach § 10 d Abs. 3 EStG zum 31.12.1992

1. Auf den indiziellen Charakter der Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung eines gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung kommt es nicht mehr an, wenn sich aus anderen Indizien eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht ergibt. Gewerblicher Grundstückshandel kann deshalb auch bei Veräußerung von nur zwei Objekten vorliegen.2. Eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht ist anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige bereits vor Erwerb des Grundstücks beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung der Errichtung und Veräußerung der Objekte eingeholt hat.