BFH - Urteil vom 23.02.2005
XI R 35/02
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1267
DStRE 2005, 869
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 30.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 45/99

Gewerblicher Grundstückshandel - Aufteilung MFH in ETW

BFH, Urteil vom 23.02.2005 - Aktenzeichen XI R 35/02

DRsp Nr. 2005/7825

Gewerblicher Grundstückshandel - Aufteilung MFH in ETW

1. Erwirbt ein Stpfl. ein MFH mit sechs Wohnungen, für die Dauermietverträge bestehen, teilt er das Objekt nach Ausbau des DG zu vier Wohnungen auf und veräußert er das Objekt aufgrund von Problemen mit den Mietern und wegen seines schlechten Gesundheitszustandes vier Jahre nach Erwerb an einen Erwerber, so ist ein gewerblicher Grundstückshandel zu bejahen.2. Der Umstand, dass der Stpfl. das in ETW aufgeteilte MFH an einen einzigen Erwerber veräußert und dem Makler die Rückgängigmachung der Aufteilung angeboten hat, schließt den gewerblichen Grundstückshandels nicht aus. Denn jedes zivilrechtliche Wohnungseigentum ist ein (Zähl-)Objekt.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Gründe: