BFH - Urteil vom 14.05.2003
XI R 8/02
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 § 21 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1315

Gewerblicher Grundstückshandel - finanzielle Schwierigkeiten, Zwangsverwaltung

BFH, Urteil vom 14.05.2003 - Aktenzeichen XI R 8/02

DRsp Nr. 2003/10114

Gewerblicher Grundstückshandel - finanzielle Schwierigkeiten, Zwangsverwaltung

1. Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels.2. Ein gewerblicher Grundstückshandel ist auch bei einer Immobilienmaklerin nicht gegeben, wenn diese die Errichtung eines in größeren zu vermietenden Gebäudes plant und sich über einen Zeitraum von 16 Jahren nicht um den Verkauf des Objekts bemüht.3. Die Feststellung der Einkunftserzielungsabsicht unterliegt der tatrichterlichen Würdigung des FG, an die das Revisionsgericht grds. gebunden ist.4. Allein der Umstand, dass ein Stpfl. in Zahlungsschwierigkeiten gerät und das ihm gehörende Grundstück zeitweise unter Zwangsverwaltung steht, muss nicht für eine Aufgabe der Einkunftserzielungsabsicht sprechen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 § 21 ;

Gründe: