Die Kläger sind verheiratet und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
Der Kläger ist Zimmermeister. Mit notariellem Kaufvertrag vom 12. Oktober 1990 des Notars in (Urkundenrollennr. 1023/90) erwarb der Kläger ein unbebautes Grundstück für 55.000,00 DM. Der Kläger bebaute dies Grundstück mit einem Einfamilien-Eichenfachwerkhaus und verkaufte es mit notariellem Vertrag vom 22. Juli 1991 des Notars Dr. Rothardt in (Urkundenrollennr. 581/91) für 368.000,00 DM. In dem notariellen Kaufvertrag verpflichtete sich der Kläger, das im Rohbau veräußerte Grundstück schlüsselfertig herzustellen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|