Streitig ist, ob der Beklagte für die verheirateten Kläger als Gesellschafter zutreffend Einkünfte aus gewerblichem Grundstückshandel festgestellt hat.
Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen; der Kläger zunächst als Angestellter der ... und ab dem 1. 8. 1996 als Angestellter der ..., die Ehefrau als Angestellte der ...
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