FG Berlin - Urteil vom 29.07.1997
5354/96
Fundstellen:
DB 1998, 108

Gewerblicher Grundstückshandel bei geerbtem Grundbesitz

FG Berlin, Urteil vom 29.07.1997 - Aktenzeichen 5354/96

DRsp Nr. 2001/2696

Gewerblicher Grundstückshandel bei geerbtem Grundbesitz

Bei einem geerbten Grundstück führt die bloße Veräußerung als viertes Grundstück innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht zu einer Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze. Das gilt auch dann, wenn die Veräußerung innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb durch den Erblasser erfolgt.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin in den Streitjahren einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben hat.

Sie veräußerte am 1. Dezember 1989 ihren Miteigentumsanteil von 1/2 an fünf in der ... in ... belegenen Eigentumswohnungen, den sie von ihrer Mutter am 1. April 1989 geerbt hatte für ... DM. Die verstorbene Mutter hatte den Miteigentumsanteil am 22. September 1988 für ... DM angeschafft.

Außerdem erwarb und veräußerte sie folgende Objekte:

Ankauf Verkauf

Eigentumswohnung 12. März 1987 29. Sept. 1989

DM DM

" 30. November 1989 18. Juli 1990

DM DM

Mietwohngrundstück 1. Juli 1990 14. August 1992

DM DM.

Der Beklagte, der zunächst Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Spekulationsgewinne im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen erfasst hatte, vertrat wegen der vier Verkäufe innerhalb von fünf Jahren die Rechtsauffassung, die Klägerin habe einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben. Er erließ entsprechende Gewinnfeststellungsbescheide.