Die Gesellschafter der durch Vertrag vom 22. Juni 1992 gegründeten Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), K und G, erwarben durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom selben Tag jeweils zur ideellen Hälfte das 4277 qm große, mit einem Zweifamilienhaus bebaute Grundstück C-straße in B. Der Kaufpreis betrug 1950000 DM. In einem Gesellschaftsvertrag vom 4. Mai 1993 bezeichneten K und G als Gesellschaftszweck der Antragstellerin, das Grundstück nach der Bebauung langfristig zu vermieten.
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