BFH vom 03.03.1995
VIII B 58/94

Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks

BFH, vom 03.03.1995 - Aktenzeichen VIII B 58/94

DRsp Nr. 1997/8412

Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks

Wird nur ein Grundstück angeschafft und an einen Erwerber durch einen einheitlichen Veräußerungsakt übertragen, so kann ausnahmsweise ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen sein, wenn der Veräußerer besondere Aktivitäen entfaltet und weitere zusätzliche Umstände hinzukommen.

Für die Praxis:

Der Umstand, daß der Veräußerer zugleich einen dem Baugewerbe nahestehenden Beruf ausübt, reicht jedoch allein nicht aus, um die Veräußerung von weniger als vier Objekten zu einem gewerblichen Grundstückshandel zu machen.