FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.07.2003
7 K 1147/96
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; GewstG § 2 Abs. 1 ;

Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks vor seiner Bebauung; Gewinnfeststellung einheitlicher u. gesonderter 1993

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.07.2003 - Aktenzeichen 7 K 1147/96

DRsp Nr. 2004/7693

Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks vor seiner Bebauung; Gewinnfeststellung einheitlicher u. gesonderter 1993

Veräußert eine GbR ein im zeitlichen Zusammenhang erworbenes unbebautes Grundstück und geht das Eigentum noch vor Beginn der von ihr nach dem mit dem Grundstückserwerber abgeschlossenen Bauleistungsvertrag durchzuführenden Erschließung und Errichtung eines schlüsselfertigen Gebäudes auf den Grundstückserwerber über, wird die GbR durch die Übernahme der Bauverpflichtung gewerblich tätig. Dass es sich insoweit um ein Objekt handelt, steht der Nachhaltigkeit nicht entgegen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ; GewstG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand: