FG Münster vom 01.07.2004
6 K 1584/02 E

Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten

FG Münster, vom 01.07.2004 - Aktenzeichen 6 K 1584/02 E

DRsp Nr. 2005/3134

Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten

Ein gewerblicher Grundstückshandel ist bei der Veräußerung von zwei Teilflächen eines Grundstücks an eine "fremde" Gesamthandsgemeinschaft auch dann zu verneinen, wenn die Mitglieder der Gesamthandsgemeinschaft die Teilflächen am Tage des Erwerbs in sieben selbst genutzte Baugrundstücke aufteilen.

Für die Praxis: