Streitig ist, ob der Kläger im Veranlagungszeitraum 1980 Einkünfte aus einem gewerblichen Grundstückshandel erzielt hat.
Der Kläger war im Gewerbeaufsichtsamt tätig. Er und seine Ehefrau erwarben im Jahr 1976 zusammen mit dem Ehepaar C. (Grundstücksgemeinschaft C./A.) aus einer Konkursmasse das in B-Stadt belegene und zu diesem Zeitpunkt ungeteilte Grundstück B-Straße 1, 2 und 3 (Bl. 210 des Grundbuchs des Amtsgerichts B-Stadt) zum Kaufpreis von 160.000 DM sowie die ebenfalls in B-Stadt belegenen Grundstücke E-Straße 3, 5 und 7 zum Kaufpreis von 380.000 DM.
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