FG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.05.2003
9 K 250/03
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4 § 4 Abs. 4 ;

Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke; Einkommensteuer 1990

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.2003 - Aktenzeichen 9 K 250/03

DRsp Nr. 2004/2107

Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke; Einkommensteuer 1990

1. Auch beim Kauf und Verkauf von unbebauten Grundstücken gilt grundsätzlich die "Drei-Objekt-Grenze". Bei Vorliegen besonderer Umstände kann im Einzelfall auch bei Veräußerung von weniger als vier Objekten ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen sein (Anschluss an BFH-Urteil vom 24.1.1996 X R 12/92, BFH/NV1996, 608).