FG Hamburg - Urteil vom 27.05.2009
2 K 158/08
Normen:
EStG § 15 Abs. 2;
Fundstellen:
DStRE 2010, 94

Gewerblicher Grundstückshandel; Einbringung von Grundstücken in eine KG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

FG Hamburg, Urteil vom 27.05.2009 - Aktenzeichen 2 K 158/08

DRsp Nr. 2010/1168

Gewerblicher Grundstückshandel; Einbringung von Grundstücken in eine KG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

1. Auch die Einbringung eines Grundstücks in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten kann eine Grundstücksveräußerung im Sinne der Rechtsgrundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel sein, obwohl der einbringende Gesellschafter weiterhin maßgeblich an dem Grundstück beteiligt ist. Durch die Einbringung wird Privatvermögen auf das Gesamtshandsvermögen einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit übertragen. 2. Das Merkmal der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist auch dann erfüllt, wenn der mehrheitlich beteiligte Gesellschafter die Grundstücke nur in 'seine' KG einbringen will.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob durch die Einbringung von Grundstücken in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen bereits in 2002 ein gewerblicher Grundstückshandel des Klägers begründet worden ist.