FG Thüringen - Urteil vom 24.04.2002
I 174/98
Normen:
EStG 1990 § 15 Abs. 2 ; EStG 1990 § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1684

Gewerblicher Grundstückshandel; Erwerb eines Erbbaurechts und zeitnahe Weiterveräußerung mitsamt einem darauf zu errichtenden Behördengebäude; einheitlicher und gesonderter Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1995

FG Thüringen, Urteil vom 24.04.2002 - Aktenzeichen I 174/98

DRsp Nr. 2004/14339

Gewerblicher Grundstückshandel; Erwerb eines Erbbaurechts und zeitnahe Weiterveräußerung mitsamt einem darauf zu errichtenden Behördengebäude; einheitlicher und gesonderter Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1995

Der Erwerb eines Erbbaurechts und die zeitnahe Weiterveräußerung mitsamt einem auf dem Erbbaurechtsgrundstück zu errichtenden Behördengebäude begründet keinen gewerblichen Grundstückshandel, wenn die ursprünglichen Planungen des Veräußerers nach seinem glaubhaften und widerspruchsfreien Vortrag auf eine langfristige Vermietung des Objekts angelegt waren, und die Vermietungsabsicht erst auf Druck der finanzierenden Bank aufgegeben worden ist, die die Veräußerung des Objekts wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Veräußerers für erforderlich gehalten hatte.

Normenkette:

EStG 1990 § 15 Abs. 2 ; EStG 1990 § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin durch Errichtung und Veräußerung des Finanzamtsgebäudes in der Mittelhäuser Straße 64 f in A-Stadt gewerblich tätig war.