FG München - Urteil vom 26.10.2005
11 K 3595/05
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 348

Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb von Wohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen als Indiz gegen das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht bei Wohnungsveräußerung

FG München, Urteil vom 26.10.2005 - Aktenzeichen 11 K 3595/05

DRsp Nr. 2006/29604

Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb von Wohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen als Indiz gegen das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht bei Wohnungsveräußerung

Ein Gewerbebetrieb setzt eine mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit voraus. Der Erwerb von Wohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen kann im Einzelfall ein Indiz gegen das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht bei der Veräußerung dieser Wohnung darstellen. Von im Wege von Bauherrenmodellen angeschafften Objekten ist bekannt, dass sie in der Anfangsphase hohe Werbungskosten erwirtschaften, um dem Kapitalanleger Steuervorteile zu. Die wirtschaftliche Betätigung in der Absicht der Steuerersparnis steht der Anerkennung von Verlusten aus Gewerbebetrieb entgegen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.