FG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.09.2013
11 K 1355/12
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 2; AO § 174 Abs. 4; AO § 171 Abs. 4;

Gewerblicher Grundstückshandel Gewinnrealisierung bei Grundstücksverkauf Korrektur nach § 174 Abs. 4 AO

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2013 - Aktenzeichen 11 K 1355/12

DRsp Nr. 2015/9480

Gewerblicher Grundstückshandel Gewinnrealisierung bei Grundstücksverkauf Korrektur nach § 174 Abs. 4 AO

1. Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, sofern mehr als drei Objekte innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von in der Regel fünf Jahren ab der Anschaffung veräußert werden. Bei der Bebauung von Grundstücken ist der Zeitraum zwischen der Errichtung der Objekte einerseits und ihrem Verkauf andererseits maßgeblich. 2. Der konkrete Anlass und Beweggrund für den Verkauf eines Grundstücks, im vorliegenden Fall die Bedrohung durch einen Nachbarn, sagt nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und er insofern bereits beim Erwerb des Grund- stück eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht gehabt hatte. 3. Zwei in unterschiedlichen Heften des Grundbuchs verzeichnete Grundstücke sind auch dann zwei selbständige Zählojekte im Sinne der Drei-Objekt-Grenze, wenn beide Grundstücke aneinander grenzen und einer gemeinsamen Nutzung zugänglich sind und gemeinsam verkauft werden.