BFH - Urteil vom 27.09.2006
IV R 39/05 IV R 40/05
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 221
DStRE 2007, 275
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 08.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen V 391/2001

Gewerblicher Grundstückshandel; Klagebefugnis bei GbR in Liquidation

BFH, Urteil vom 27.09.2006 - Aktenzeichen IV R 39/05 IV R 40/05 - Aktenzeichen I R 40/05

DRsp Nr. 2006/29902

Gewerblicher Grundstückshandel; Klagebefugnis bei GbR in Liquidation

1. Für eine in Liquidation befindliche GbR sind ihre Gesellschafter als Liquidatoren klagebefugt.2. Zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.3. Verkauft ein Stpfl. weniger als vier Grundstücke, kann ein gewerblicher Grundstückshandel nur unter besonderen Voraussetzungen vorliegen. Z. B. können die Grundstücke zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels gehören, wenn bereits bei ihrem Erwerb feststeht, dass sie zur Veräußerung bestimmt sind.4. Grundstücke, bei deren Erwerb die Verkaufsabsicht noch nicht feststeht, können Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels sein, wenn der Veräußerer Aktivitäten zur Erhöhung des Grundstückswerts zu einem Zeitpunkt entfaltet, zu dem zweifelsfrei erwiesen ist, dass das Grundstück aus seinem Vermögen ausscheiden soll oder bereits ausgeschieden ist.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GbR, die zum 1. Januar 1990 von den Gesellschaftern B und H gegründet wurde. Mit notariellem Vertrag vom 23. Januar 1991 wurde die Gründung wiederholt. Zweck der Gesellschaft ist laut Gesellschaftsvertrag der Erwerb des Grundstücks Fl.-Nr. 756 der Gemarkung U zur Bebauung.