FG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.10.2002
9 K 173/01
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 919
EFG 2003, 226

Gewerblicher Grundstückshandel: Mehrfamilienhaus als ein Objekt i. S. der Drei-Objekt-Grenze; Gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1987 bis 1989

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2002 - Aktenzeichen 9 K 173/01

DRsp Nr. 2003/484

Gewerblicher Grundstückshandel: Mehrfamilienhaus als ein Objekt i. S. der "Drei-Objekt-Grenze"; Gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1987 bis 1989

1. Objekt i. S. der "Drei-Objekt-Grenze" können auch Mehrfamilienhäuser sein.2. Der Ankauf und die Veräußerung von zwei in Wohnungseigentum aufgeteilten Mehrfamilienhäusern an jeweils einen Erwerber innerhalb des Fünfjahreszeitraums führt regelmäßig nicht zu einem gewerblichen Grundstückshandel, wenn bereits der Voreigentümer die Gebäude in Wohneigentum aufgeteilt, der Steuerpflichtige den Voreigentümer nicht zur Aufteilung veranlasst und der Steuerpflichtige beim Erwerb der Grundstücke keine bedingte Wiederverkaufsabsicht hatte.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist in dem im zweiten Rechtsgang befindlichen Verfahren, ob der Kläger mit dem 1985 erfolgten Ankauf und der 1988 und 1990 erfolgten Veräußerung zweier in 12 und 10 Eigentumswohnungen aufgeteilten Grundstücke an jeweils einen Erwerber Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielte.