Streitig ist in dem im zweiten Rechtsgang befindlichen Verfahren, ob der Kläger mit dem 1985 erfolgten Ankauf und der 1988 und 1990 erfolgten Veräußerung zweier in 12 und 10 Eigentumswohnungen aufgeteilten Grundstücke an jeweils einen Erwerber Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielte.
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