Streitig ist, ob die Immobilienaktivitäten der beiden Kläger in den Streitjahren jeweils steuerlich als Gewerbebetrieb oder private Vermögensverwaltung zu beurteilen sind.
Die Kläger sind miteinander verheiratet und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger ist gelernter Konditormeister, die Klägerin gelernte Konditoreifachverkäuferin. Der Kläger erzielte als....-Arbeiter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Klägerin bezog in den Streitjahren in 1993 als Verkäuferin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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