Die Beteiligten streiten um die Zuordnung zweier gewerblich genutzter Grundstücke zum Umlaufvermögen des gewerblichen Grundstückhandels der Klägerin.
Die Kläger sind Eheleute, die in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Die Klägerin ist seit 1980 als selbständige Immobilienverwalterin tätig.
In ihrem Eigentum standen mehrere Mehrfamilienhäuser. In ihren Einkommensteuererklärungen ordnete die Klägerin die Objekte ihrem Privatvermögen zu. Die Mieteinnahmen erfasste sie als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die Grundstücksaufwendungen als Herstellungs- oder Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
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