I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Rechtsanwalt und erzielte im Streitjahr 1989 neben den Einkünften aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb als gewerblicher Grundstückshändler durch Beteiligung an verschiedenen Grundstücksgemeinschaften, die Mehrfamilienhäuser erwarben, in Wohnungseigentum aufteilten und veräußerten.
Mit notariellem Kaufvertrag vom 1. Oktober 1983 erwarb er das Grundstück A-Straße, mit Wirkung zum 1. Dezember 1983 und führte umfangreiche Instandsetzungs- und Renovierungsmaßnahmen durch, deren Kosten im Umfang von 384 160 DM durch den Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) als anschaffungsnaher Aufwand behandelt wurden. Weiterhin entstand ein Aufwand von ca. 300 000 DM als sofort abziehbare Kosten.
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