Die Beteiligten streiten darüber, ob die Veräußerung eines Anteils an einer Grundstücksgesellschaft sich als Teil eines gewerblichen Grundstückshandels darstellt.
Der Kläger war seit 1984 an folgenden Grundstücksgemeinschaften/-gesellschaften beteiligt:
1. Grundstücksgemeinschaft
Beteiligungsverhältnis: 50 % : 50 %
Grundstücke:
-
Ankauf: 01.05.84 Verkauf: 01.05.86
-
Ankauf: 01.09.84 Verkauf: 01.11.85 bis 01.11.88
(nach Umwandlung in 8 Eigentumswohnungen in 1985)
2. Grundstücksgemeinschaft
Beteiligungsverhältnis: 50 % : 50 %
Grundstücke:
-
Ankauf: 01.07.87 Verkauf: 01.05.89
-
Ankauf: 01.12.85
3. Grundstücksgemeinschaft
Beteiligungsverhältnis: je 1/3
Grundstück:
-
Ankauf: 01.05.88 des Grundstücks
Verkauf: 01.01.91 der Gesellschaftsanteile
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