Streitig ist, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.
Die Kläger sind Eheleute und wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Diplom-Ingenieur und die Klägerin Apothekerin.
Der Kläger war zunächst von 1992 bis 1995 Geschäftsführer einer Firma in W und danach als Erfinder bzw. Gutachter tätig. Zum 01.10.1996 übernahm er abermals eine Geschäftsführertätigkeit in F.
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