1. Die Klage wird abgewiesen
2. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Die Beteiligten streiten, ob die Tätigkeit des Klägers als freiberuflich oder gewerblich anzusehen ist.
Der Kläger ist Estrichlegermeister. In den Kalenderjahren 2003 und 2004 übte er eine "Beratertätigkeit" aus, bei der es sich nach Auffassung des Klägers um eine freiberufliche Tätigkeit handeln soll.
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