Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.07.2018 –
Die Sache wird an den zuständigen Vollsenat des Hessischen Finanzgerichts zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) kaufte in den Streitjahren 2009 bis 2013 Gegenstände aus Haushaltsauflösungen an und bot sie auf eBay in Form von Versteigerungen zum Verkauf an. Dazu legte sie vier eBay-Konten an und eröffnete zwei Girokonten. Steuererklärungen gab sie nicht ab. Eine Steuerfahndungsprüfung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt —FA—) ergab folgende Zahlen: | |||
Jahr | Auktionen | Einnahmen | |
2009 | 577 | 40.030,42 € | |
2010 | 1 057 | 77.831,27 € | |
2011 | 628 | 95.212,97 € | |
2012 | 554 | 90.557,23 € | |
2013 | 260 | 78.467,17 € |
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|