FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.03.2006
5 K 216/03
Normen:
EStG § 16 § 34 ; GewStG § 5 § 7 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1799

Gewinn aus der Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Produktionsbetriebes als Gewerbeertrag

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.03.2006 - Aktenzeichen 5 K 216/03

DRsp Nr. 2007/16410

Gewinn aus der Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Produktionsbetriebes als Gewerbeertrag

Die Veräußerung eines Geschäftsbereichs ist keine einkommensteuerlich begünstigte (Teil-)Betriebsveräußerung, wenn es sich nicht um einen organisatorisch verselbständigten Teil des Betriebs handelt, wesentliche Betriebsgrundlagen zurückbehalten und erhebliche stille Reserven nicht aufgelöst werden. Wird die gewerbliche Betätigung im Abschluss an den Veräußerungsvorgang nicht vollständig eingestellt, dann ist der Veräußerungsgewinn auch als Gewerbeertrag zu erfassen

Normenkette:

EStG § 16 § 34 ; GewStG § 5 § 7 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Gewinn aus der Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Produktionsbetriebes als Gewerbeertrag gemäß § 7 Gewerbesteuergesetz (GewStG ) zu erfassen ist.